Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Busse, Anhänger), die zwischen der RentMe Premium Vermietung GmbH (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") geschlossen werden.
Reservierungen sind verbindlich. Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn fallen keine Kosten an. Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Mietpreis fällig. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu übernehmen.
Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter geführt werden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Zwecken, für Testfahrten oder zur gewerblichen Personenbeförderung zu nutzen.
Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vom Mieter vollgetankt zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, berechnet der Vermieter für die nachträgliche Betankung die Kraftstoffkosten zzgl. einer Servicegebühr von 25,00 EUR.
Vor Fahrzeugübergabe ist die im Mietvertrag vereinbarte Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Dies erfolgt ausschließlich über eine Reservierung auf einer Kreditkarte (PaymentIntent Hold). Die Miete ist im Voraus fällig.
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Vertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Abschluss einer Haftungsbefreiung ist die Haftung für Karosserieschäden auf einen Selbstbehalt in Höhe von 1.500,00 EUR pro Schadensfall beschränkt. Ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnet der Vermieter eine pauschalierte Vertragsstrafe (Pönale) in Höhe von 50,00 EUR pro angefangener Stunde der Überschreitung, maximal jedoch den dreifachen Tagesmietpreis pro Tag.
Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Mieter nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, ausschließlich Enns, Österreich.